8.5.2023 – VerfGH BW: Anspruch auf Einsicht in die gesamte Messakte

VerfGH BW vom 16.1.2023, Az. 1 VB 38/18

Ein Autofahrer wurde mit 44 km/h zu viel geblitzt. Es erging ein Bußgeldbescheid in Höhe von 160,- € und es wurde ein einmonatiges Fahrverbot erlassen. Der Betroffene legte über seinen Anwalt Einspruch ein und forderte neben der reinen Akteneinsicht auch die Herausgabe sämtlicher nicht bei der Akte befindlicher Daten. Im Besonderen forderte der Anwalt die Wartungs- und Reparaturunterlagen. Dieses wurde ihm in den ersten beiden Instanzen verwehrt.

Er legte Verfassungsbeschwerde vor dem VerfGH Baden-Württemberg ein, der entschied, dass die Unterlagen herausgegeben werden müssen.

Die Voraussetzung für ein faires Verfahren, auf dass der Betroffene Anspruch habe, sei, dass alle Unterlagen gesichtet werden können. Nur dann, wenn alle Daten überprüft werden könnten, sei der Verteidiger in der Lage, evtl. Zweifel an der Richtigkeit der Messung darzulegen und zu beweisen. Dem Bürger müsse also eine vollumfängliche Akteneinsicht gewährt werden.

Die Sache wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen.